In Ihrem Berufsalltag kann es vorkommen, dass Sie vertrauliche Informationen im Job erhalten. Diese betreffen verschiedene Themen wie beispielsweise neue Entwicklungen des Unternehmens, die noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Daher stellt sich in einer beruflichen Position zwangsweise die Frage, wie Sie vertrauliche Informationen im Job behandeln. Grundsätzlich gilt: Vertrauliche Informationen sollten auch vertraulich bleiben. Auch, wenn Sie beispielsweise durch die Indiskretion von Kollegen von diesen wissen. Vertrauliche Themen im Beruf verlangen nicht nur nach einem sensiblen Umgang mit deren Informationsgehalt. Es kommt auch darauf an, an welchem Ort Sie sich damit befassen.
Der Schweregrad von vertraulichen Informationen - was ist überhaupt vertraulich?
In jeder beruflichen Position gibt es eine Verschwiegenheitspflicht bezüglich Firmeninterna. Sie umfasst vollständig vertrauliche Informationen im Job. Da stellt sich berechtigterweise die Frage, was zu vertraulichen Themen zählt. Um dies abzugrenzen, hilft es, wenn Sie sich in die Rolle eines Außenstehenden versetzen. Was würde ein Fremder über Ihr Unternehmen offiziell wissen dürfen und was nicht? Letzteres könnte beispielsweise dessen Auftragslage betreffen. Denkbar sind auch vertrauliche Themen im Beruf zu neuen Maschinenkonstruktionen oder Geschäftskonzepten. Auch Kundendaten, beispielsweise in der Logistik, oder Bilanzen sind etwas, was Ihr Unternehmen sicher nicht mit Unbeteiligten teilen möchte. Ausnahmen bestehen immer dann, wenn sonst eher sensible Informationen zwischenzeitlich öffentlich bekannt werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine Pressemitteilung. Um sicher zu gehen, ob es sich um vertrauliche Informationen im Job handelt, hilft Folgendes:
- Sprechen Sie Ihren nächsten Vorgesetzten in einem persönlichen Gespräch darauf an. Klären Sie unter welchen Umständen Sie darüber sprechen dürfen. Am besten ist eine Nachfrage natürlich direkt dann angebracht, wenn Sie vertrauliche Informationen im Job erhalten.
- Stellen Sie sich folgende Kontrollfrage: Dürfen unsere Kunden/Geschäftspartner/Konkurrenten/Unbeteiligte (die Öffentlichkeit) davon erfahren?
Das sagt der Gesetzgeber
Vertrauliche Informationen im Job sind durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geschützt. Dies betrifft alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierbei definiert die Gesetzeslage Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind. Sie betreffen unmittelbar den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gelten. Immer mehr Unternehmen versuchen sich vor etwaigen Vertrauensbrüchen durch passende Vertragsklauseln in den Arbeitsverträgen zu schützen.
Vertrauliche Themen im Beruf als solche zu behandeln, ist eine grundsätzliche Pflicht für jeden Arbeitnehmer, unabhängig davon ob und inwiefern das im Arbeitsvertrag steht. Erhalten Sie inoffizielle beziehungsweise informelle Informationen, sind diese geheim. Verbreiten Sie das daraus erlangte Wissen weiter, liegt von Ihrer Seite aus ein Vertrauensbruch vor. Ein Arbeitgeber ist in diesem Fall berechtigt, entsprechende Maßnahmen gegen Sie einzuleiten. Das umfasst sowohl zivil- als auch strafrechtliche Verfahren. Wenn Sie Glück haben, kommen Sie mit dem sprichwörtlichen blauen Auge, beispielsweise einer Abmahnung davon. In Bezug auf vertrauliche Themen im Beruf sollten Sie es jedoch keinesfalls darauf ankommen lassen. Achten Sie auf vorliegende Vertragsklauseln zur Vertraulichkeit. Gerade in der Elektrobranche für Industriemeister sichern sich Unternehmen damit beispielsweise gegen Industriespionage ab.
Ihre berufliche Position und die damit einhergehende Verantwortung
Nach einer Fort- und Weiterbildung als Industriemeister sind Sie im mittleren Management tätig und tragen in Ihrer Position eine besondere Verantwortung. Das betrifft auch vertrauliche Themen im Beruf. Daher obliegt es nicht nur Ihnen, Stillschweigen über vertrauliche Informationen zu bewahren. Sie müssen dafür auch bei den Ihnen anvertrauten Mitarbeitern Sorge tragen. Hier hilft wie in anderen Fällen das Motto: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Tauschen Sie nur mit den eingeweihten Personen vertrauliche Informationen im Job aus. Achten Sie auf die Umgebung, in der Sie dies tun. Fallen Ihnen Indiskretionen seitens Ihrer Mitarbeiter auf, bitten Sie die betroffene Person zu einem Vieraugengespräch. Hier können Sie auf vertrauliche Themen im Beruf und auf die Konsequenzen durch Vertrauensbruch hinweisen. Handelt die Person auch weiterhin verantwortungslos auf dieser Ebene, dürfen Sie sich nicht scheuen, für die entsprechenden Konsequenzen, wie beispielsweise eine offizielle Abmahnung zu sorgen.
An welchen Orten der Umgang mit vertraulichen Themen tabu ist
Über vertrauliche Themen im Beruf zu sprechen, ist natürlich nicht grundsätzlich verboten. Sofern es sich um eingeweihte Personen handelt, dürfen Sie sich darüber austauschen. Wichtig ist der Ort, an dem Sie dies tun. Hier einige Beispiele für Orte, an denen Sie vertrauliche Informationen im Job besser nicht besprechen:
- Öffentliche Orte wie beispielsweise Restaurants sind mit Vorsicht zu genießen. Auch, wenn Sie unter Kollegen sind, können Sie nicht ausschließen, dass vertrauliche Themen im Beruf nach außen dringen. Offizielle Angelegenheiten bei einem zwanglosen Essen zu besprechen, bildet hingegen kein Problem und kann sogar den Austausch untereinander fördern.
- öffentliche Verkehrs- und Transportmittel: Dies ist nicht nur sehr fahrlässig, sondern möglicherweise auch mit ernsthaften Konsequenzen verbunden. Entsteht durch die Indiskretion für das Unternehmen ein Schaden, ist der Arbeitgeber berechtigt, Sie zu kündigen und schlimmstenfalls auf Schadenersatz zu verklagen. Sie wissen nie, wer Ihr Gespräch über vertrauliche Informationen im Job mitbekommt.
- im privaten Umfeld: Natürlich bietet es sich an, sich mit Freuden oder dem Partner auszutauschen. Doch auch hier besteht ein Risiko, dass die Informationen mit der Zeit nach außen dringen. Wer über vertrauliche Themen im Beruf mit seinem Umfeld sprechen möchte, darf höchstens oberflächlich bleiben und keine detaillierten Informationen oder Personen benennen.
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