Meister-BAföG Erhöhung: Studieren ohne (finanzielle) Sorgen
Als Meisterschüler kann man künftig noch mehr finanzielle Unterstützung vom Staat erwarten als bisher, während die Schuldenlast nach der Fortbildung sinkt. Der Bundestag hat die Novelle beim Meister-BAföG beschlossen, die ab dem 01. August 2016 in Kraft treten wird. Profitieren sollen von der Neuregelung vor allem Familien, aber auch Studenten.
Wer in Deutschland beruflich aufsteigen möchte und sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden möchte, hat zukünftig mehr Geld in der Tasche und kann sorgenfreier in die Zukunft blicken. Das war auch das Ziel der Novelle, durch die Beruf, Fortbildung und Familie besser unter einen Hut gebracht und Bürokratie abgebaut werden soll.
Zudem werden Fachleute im Handwerk händeringend gesucht. Aufgrund des Rückgangs der Bevölkerung blieben in diesem Jahr bereits 27.000 Ausbildungsplätze unbesetzt – Tendenz steigend. Die Ausweitung des Meister-BAföGs auf Akademiker soll dabei helfen, die Situation ein wenig zu entspannen.
Förderbeiträge steigen
So steigen mit dem Gesetz zur Erhöhung des Meister-BAföGs die Förderbeiträge für den Lebensunterhalt sowie die Lehrgangskosten, die Zuschläge für die Kinderbetreuung und der „Erfolgsbonus“. Die Neuregelung auf einen Blick:
Erfolgsbonus: Wer ab 2016 einen erfolgreichen Meister-Abschluss vorlegen kann, wird noch stärker als zuvor belohnt. Wurden bisher bei einer erfolgreichen Prüfung 25 Prozent des Darlehens erlassen, sind es in Zukunft ganze 40 %.
Unterhaltsbeitrag: Zusätzlich erhöhen sich auch die regulären Fördersätze von aktuell 697 € auf 768 € monatlich für Alleinstehende. 333 € davon werden als Zuschuss gezahlt (bislang: 238 €), der Rest wird als KfW-Darlehen gewährt.
Familien: Insbesondere Familien mit Kindern werden stärker gefördert. Aus diesem Grund erhöht sich für Kinder der Zuschuss-Anteil überproportional von 40 auf 55 Prozent, für alle anderen (Ehegatten, Teilnehmer) auf 50 Prozent.
Freibeträge: Die Vermögensfreibeträge erhöhen sich um ca. 10.000 € auf 45.000 € je Teilnehmer. Für Eheleute und Kinder steigen sie von 1.800 € auf 2.100 €. Die Einkommensfreibeträge steigen auch. Für die Geförderten sind ab August 2016 290 € je Monat frei, bisher waren es 255 €.
Wer profitiert vom Meister-BAföG?
Von der Erhöhung des Meister-BAföG profitieren zwei Personengruppen: Das sind zum einen Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen (Schreiner, KFZ-Mechaniker, Bürokaufmann etc.), aber keine Qualifikation besitzen, die der angestrebten Qualifikation zumindest gleichwertig ist. Zum anderen sind das Studienabbrecher und Bachelor-Absolventen, die nach ihrer Hochschul-Zeit eine Ausbildung im Handwerk absolvieren wollen und dafür bisher kein staatliches Darlehen erhalten konnten.
Wichtig: Im Gegensatz zur Studenten-Förderung oder dem Schüler-BAföG besteht beim Meister-BAföG keine Altersbeschränkung. Es müssen lediglich gewisse persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen gegeben sein.
Förderung von Weiterbildung jenseits der Universität
Mit dem Meister-BAföG fördert der Staat seit Mitte der 90er Jahre die berufliche Weiterbildung von Fachkräften und Handwerkern, insbesondere in Meisterschulen. Damit soll Weiterbildung auch jenseits der Universität gefördert werden und Fachkräfte zu Existenzgründungen ermuntert werden. Jahr für Jahr wird es von ca. 170.000 Menschen in Anspruch genommen.
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