Bildungsurlaub - Weiterqualifizierungschancen für Angestellte
Bildung und Weiterbildungen werden durch den Staat gefördert. Durch die Digitalisierung und dem möglichen Wegfall vieler Jobs ist ein kontinuierliches Fortbilden notwendig – auch im Rahmen eines regulären Anstellungsverhältnisses.
Die Zauberwörter heißen in diesem Zusammenhang Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder einfach nur Bildungszeit. Vielen Arbeitnehmern ist dabei gar nicht bewusst, dass es neben der regulären Urlaubszeit zur Erholung eben den Bildungsurlaub gibt. In diesem Beitrag beleuchten wir alle Fragen rund um die Fortbildung während eines Angestellten-Verhältnisses.
Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu
Kommt darauf an. Geregelt ist das Gesetz zum Bildungsurlaub auf Länderebene, da bekanntlich Bildung Ländersache ist. Anspruch besteht je nach Bundesland auf fünf Tage pro Jahr (resp. 10 Tage in zwei Jahren), zu beachten ist, dass diese potenziellen "Bildungsurlaubstage" nicht über Jahre gesammelt werden können, sondern der Anspruch nach je zwei Jahren verfällt. Auch ist in diesem Zusammenhang wichtig: In Bayern und Sachsen wurden noch keine entsprechenden Gesetze verabschiedet. Das heißt, in diesen Ländern ist bis jetzt keine Bildungszeit möglich.
Wo aber das Recht auf Weiterbildung verschriftlicht ist, steckt der Teufel oftmals im Detail. Denn dieses Recht bezieht sich nicht nur – wie zu erwarten – auf weiterbildende Maßnahmen für das berufliche Weiterkommen, sondern auch auf politische Bildungsarbeit oder auch kulturelle Weiterbildung (etwa in Brandenburg). Wenn Sie an einem Bildungsurlaub interessiert sind, hilft ein Blick in die Ländergesetze.
Bildungsurlaub – was ist möglich?
Lebenslanges Lernen wird in den meisten Bundesländern gefördert – was heißt dies aber konkret? Sie erhalten je nach vereinbarter Dauer der Fortbildung de facto bezahlten Urlaub, den Sie für Ihren Wissenserwerb nutzen. Dabei liegt es nahe, dass sich die Wissensvermittlung auf die Anforderungen der gegenwärtigen Stelle bezieht: Eine Beförderung könnte beispielsweise mit einem Führungskräfte-Seminar gekoppelt werden, die Einführung neuer Software im Betrieb wird durch eine entsprechende Schulung gerahmt. Tatsächlich ist es so, dass der Bildungsurlaub nicht in einem engen Verhältnis mit der konkreten Job-Anforderung stehen muss. Etwas direkter formuliert: Bildungsurlaube sind Privatsache, und die hat der Gesetzgeber zudem sehr weit ausgelegt. Wie schon dargelegt, gehört etwa politische Bildung ebenfalls in den Bereich Bildungszeit. Sind Sie etwa parteipolitisch eingebunden, so können Einladungen vom Bundestagsabgeordneten zu einer Informationsfahrt zum Bundestag in manchen Bundesländern ebenfalls als Bildungsurlaub geltend gemacht werden. Beteiligen tut sich der Arbeitgeber aber wie beim regulären Urlaub, nämlich durch die Lohnfortzahlung während der Abwesenheit.
Zu den beliebtesten Weiterbildungskursen gehören aber im Kontext der Bildungsfreistellung IT-Schulungen, Soft-Skill-Trainings und Englisch-Kurse. Natürlich schließen die Ländergesetze andere Sprachen damit nicht aus. Man kann also Italienisch lernen, obwohl der Arbeitgeber nicht im Italienischsprachigen Raum agiert. Prinzipiell ist das möglich, doch sind auch hier länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Wohnen Sie etwa in NRW, beträgt der maximale Buchungsradius 500 Kilometer für eine Weiterbildung im Zuge einer Bildungsfreistellung, d.h. eine Fortbildung in Italienisch kann dann nicht beantragt werden, wenn Sie in Mailand oder Rom einen Kurs für die Freistellung buchen möchten.
Tatsächlich werden Sprachkurse häufig wahrgenommen; in den meisten Fällen Englisch; doch ist auch hier zu beachten, dass der Kurs Mindeststandards (etwa bezüglich der Länge) aufweisen muss. Eine Tagesabwesenheit für einen Crashkurs (etwa Italienisch) wird nicht gewährt und macht aus beruflicher Perspektive auch keinen Sinn.
Grundsätzlich stehen in den verschiedenen Ländergesetzen keine einzelnen Seminare im Fokus, sondern die jeweiligen Anbieter. Sind diese vom Land anerkannt, sind Sie in der Wahl der Seminare und Fortbildungen frei. In diesem Sinne könnten Sie auch eine berufliche Umorientierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in Angriff nehmen.
Was ist bei einer Bildungszeit zu beachten?
In Kleinbetrieben mit unter 10 Mitarbeitern gilt in einigen Ländern kein Rechtsanspruch auf eine Bildungsfreistellung. Auch kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen (z.B. hoher Krankenstand, zu erwartende Arbeitsspitzen) den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen. Zudem gilt es in vielen Ländern eine Frist von mindestens sechs Wochen zu beachten, um den Antrag beim Arbeitgeber einzureichen. Wird der Antrag zu kurzfristig eingereicht, so kann der Arbeitgeber diesen ablehnen. Üblicherweise stehen Ihnen – wie erwähnt – 5 Tage pro Jahr zur Verfügung. In einigen Fällen kann der Vorjahresanspruch noch hinzugenommen werden, dann ergibt sich ein Gesamtanspruch von 10 Tagen ("Kumulierung").
Bildungsurlaub nehmen – wie gehe ich vor?
Grundsätzlich müssen Sie herausfinden, ob in Ihrem Bundesland Anspruch auf Bildungszeit besteht. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage scheren – wie erwähnt – nur Bayern und Sachsen aus. Zweitens sollten Sie zu den wirklich Anspruchsberechtigten gehören – Azubis, Studenten, Rentner oder Hausfrauen haben keinen Anspruch, bei Beamten bestehen Sonderregelungen. Auch kommt in diesem Kontext häufig die Frage auf, ob man nicht einfach daheimbleiben könne, um sich autodidaktisch, also im Selbststudium, weiterzubilden. Entsprechend den schon angeführten Standards, die es bei Fortbildungen einzuhalten gilt, fällt auch diese Option naturgemäß aus, da privat keine Qualitätssicherung erfolgen kann.
Wo finde ich Informationen zu Seminaren und Ländergesetzen?
Um länderspezifische Regelungen für die Bildungszeit zu verstehen, gibt es zahlreiche Informationsseiten, welche relevante Hinweise zur Bildungszeit über Verlinkungen nutzerfreundlich darbieten. Sind Ihnen die landesspezifischen Eigenheiten der Gesetzgebung geläufig, so können Sie sich auf die gezielte Suche nach einem passenden Bildungsangebot machen. Um sich hier einen Überblick zu verschaffen, sind bundesweite Datenbanken wie bildung.de oder seminarboerse.de sehr hilfreich. Auch mbjs.brandenburg.de etwa für Brandenburg oder wdb-berlin.de für Kurse in Berlin können je nach Wohnort hinzugezogen werden.
Fazit
Bildung ist Ländersache! In Bundesländern, in denen Ihnen Bildungsurlaub zusteht, sollten Sie diese Option prinzipiell ins Auge fassen. Wie beim gängigen Urlaub handelt es sich um eine bezahlte Abwesenheit, die Sie für ein berufliches Weiterkommen nutzen sollten. Welche Möglichkeiten der Qualifizierung tatsächlich und in welchen Zeiträumen rechtlich umsetzbar sind, entnehmen Sie am besten den Gesetzen Ihres jeweiligen Bundeslandes. Dann steht einer gewinnbringenden Weiterqualifizierung nichts mehr im Wege.