Was ist eine Umschulung?
Bei einer Umschulung handelt es sich um eine Aus- oder Weiterbildung, die nach einer bereits ausgeübten Tätigkeit erfolgt. Eine Umschulung setzt voraus, dass bereits ein Beruf erlernt wurde. Hierbei liegt der Fokus auf dem Erlernen neuer Kenntnisse und nicht auf der Vertiefung bereits bestehender Kenntnisse für die bereits ausgeübte Tätigkeit.
Betriebliche Umschulungen können sich in verschiedenen Situationen anbieten. Arbeitnehmer können sich so beispielsweise weiteres Wissen aneignen, andererseits sind diese manchmal auch notwendig, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um eine besonders anstrengende Tätigkeit handelt oder auch wenn eine schwere Krankheiten oder Verletzungen auftreten. Betriebliche Umschulungen können unter Umständen sogar verkürzt werden, wenn Ihre Arbeitnehmer schon über einige Kenntnisse verfügen
Die Arten der Umschulung
Neben der betriebliche Umschulung gibt es auch noch die schulische Umschulung und die überbetriebliche Umschulung.
Bei der betrieblichen Umschulung, die auch duale Umschulung genannt wird, teilt sich die Ausbildung in einen praktischen Teil im Unternehmen und einem theoretischen Teil in der Berufsschule. Manchmal werden die Umschüler auch mit Auszubildenden in erster Berufsausbildung unterrichtet. Daher bekommen Umschüler zumeist ein regelmäßiges Gehalt. Absolviert man die betriebliche Umschulung erfolgreich, erhält man einen Gesellenbrief oder einen IHK-Abschluss und kann so meist wieder in das Berufsleben einsteigen.
Die schulische Umschulung findet ausschließlich an einer Berufsschule statt. Oftmals müssen ergänzend Praktika absolviert werden und man bekommt auch kein Gehalt, sondern muss im Gegenteil Schulgeld bezahlen.
Bei der überbetrieblichen Umschulung vermitteln private Bildungsträger die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse. Die Kosten werden meist von Leistungsträgern, wie der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Gründe für eine Umschulung für den Arbeitnehmer
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Erkrankungen physischer Art
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Erkrankungen psychischer Art
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Unzufriedenheit in dem erlernten Beruf
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Schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
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Längere Zeit der Arbeitslosigkeit
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Geburt eines Kindes
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Wohnortwechsel
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Mobbing
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Finanzielle Gründe
Dauer einer Umschulung
Die Dauer einer Umschulung ähnelt dem zeitlichen Umfang einer Ausbildung und kann dadurch auch variieren. Im kaufmännischen Bereich beträgt die Dauer meist drei Jahre, im technischen Bereich umfasst sie etwa dreieinhalb Jahre. Sie kann aber auch nach bereits zwei Jahren abgeschlossen sein oder in Teilzeit entsprechend länger absolviert werden. Letzteres bietet sich insbesondere dann an, wenn aus privaten oder krankheitsbedingten Gründen keine Möglichkeit zu einer Vollzeitteilnahme besteht.
Vorteile einer betrieblichen Umschulung für Sie als Arbeitgeber
Auf Grund des demografischen Wandels geht die Zahl erwerbstätiger Personen zurück, während in Zeiten der Globalisierung der Bedarf an qualifizierten Fachkräften steigt. Stellen für Fachkräft können schon jetzt nicht mehr in dem Maße besetzt werden, wie Betriebe sie benötigen. Daher müssen Sie als Arbeitgeber im Hinblick auf die Fachkräftesicherung langfristig vorausplanen. Durch eine betriebliche Einzelumschulung lässt sich daher Nachwuchs gewinnen und zu Fachkräften ausbilden.
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Zufriedenheit
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Neuer Job für bereits bestehende Arbeitnehmer, die aufgrund einer Verletzung sonst ganz ausfallen würden => kennen sich schon mit der Arbeit aus.
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Umverteilung im Unternehmen => höherer Bedarf an anderen Arbeitskräften als bisher und geringerer Bedarf an Arbeitskräften in anderen Abteilungen
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Arbeitnehmer erweitern ihren Wissensstand und können abteilungsübergreifend denken
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Deckung des Mitarbeiter- und Fachkräftebedarfs im Unternehmen
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Personalengpässe vorbeugen
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Nicht vom Arbeitsmarkt abhängig
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Besetztung unbesetzter Ausbildungsplätze
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Umzuschulende werden an den eigenen Betrieb gebunden
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Image des Unternehmens steigt
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Unternehmen ist flexibel => Einsatz passend zur Betriebsstruktur
Anforderungen an Sie als Arbeitgeber
Um eine Umschulung vornehmen zu können gibt es einige Anforderungen, die Sie als Betrieb beachten müssen. Zum einen müssen Sie zu einer entsprechenden Ausbildung berechtig sein. Einzelumschulungen sind zudem nur in annerkannten Ausbildungsberufen möglich, die auf mindestens zwei Drittel der normalen Ausbildungsdauer verkürzt werden müssen. Das gleiche gilt entsprechend für Umschulungen in Teilzeit. (§ 180 Abs. 4 SGB III).
Ein Motivationsanreiz in Form einer ausbildunggerechten Vergütung muss gegeben sein. Des Weiteren müssen Sie als Betrieb für erwachsenengerechtes Umschulen sensibilisiert sein. Zudem muss dem Umzuschulenden die Möglichkeit gewährleistet werden, am obligatorischen Berufsschulunterricht teilzunehmen. Sie sind auch zu einer Informationspflicht gegenüber der Agentur/Jobcenter verpflichtet und übernehmen alle Rechten und Pflichten des Bildungsträgers. Sollte es zu Änderungen im Umschulungsvertrag kommen, müssen Sie die Bildungsträger rechtzeitig informieren.
Leistungen an Sie als Arbeitgeber
Gleichzeitig können durch die Arbeitsagentur auch gewisse Leistungen an Sie als Arbeitgeber ausgezahlt werden, soweit unmittelbar Kosten bei Ihnen entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für die notwenige Eignungsfeststellung der Umzuschulenden, Kostenübernahme für notwendige überbetriebliche Lehrgänge und Erstattung der Berufsschulgebühren. Da eine Umschulung im Schnitt ca. 36.000 Euro kostet, lohnt es sich, sich über die entsprechenden Bedingungen beim Arbeitsamt zu informieren. Unter bestimmten Umständen kann das Arbeitsamt einen Zuschuss zahlen oder nach dem Sozialgesetzbuch II sogar die kompletten Kosten übernehmen.